Informationen über die Behandlung
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Vor der Therapie:

Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig (Facharzt oder Hausarzt).
hre Therapeutin berät Sie gerne!

Manche Krankenkassen verlangen eine Genehmigung der Therapie.
Dies übernehmen wir gerne für Sie!
 

Die Therapie:

Je nach Überweisung und Krankenkasse können Sie bis zu 10 Einheiten á 45 Minuten in Anspruch nehmen. Ihre Physiotherapeutin bespricht mit Ihnen vor der ersten Therapieeinheit den Ablauf und die Kosten der Therapie, sowie den zu erwarteten Betrag, den sie von Ihrer Krankenkasse zurück bekommen.
 

Rückverrechnung mit den Krankenkassen:

Alle unsere Leistungen sind zu einem bestimmten Teil mit jeder Krankenkasse rückverrechenbar!
Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss der Therapie per Erlagschein. Auf der Rückseite der Originalrechnung befindet sich ein bereits vorgedruckter Formbrief, in welchem Sie einfach Ihre Daten ergänzen. So senden sie bitte an die Krankenkasse (Originale!):
- Originalrechnung (auf der Rückseite befindet sich der Formbrief für die Rückverrechnung)
- Einzahlungsbeleg
- Überweisung
- Genehmigung der Kasse (falls notwendig)

Infoblatt: Rückverrechnung
 

 

 

 

 

 

 
   


 

 

 

 

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